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Martin Farner

FARNER WAGNER EICHIN

Martin Farner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im privaten Arbeitsrecht, öffentlichen Personalrecht und Zivilprozessrecht.

Martin Farner

Kontakt

Listing-ID

f097241eeb3950c31cfa7604

Zuletzt aktualisiert

02.04.2026 03.15

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch

Registerkanton

Zürich

Mitglied in

Zürcher Anwaltsverband

Jahrgang

1945

Als Anwalt zugelassen seit

1978

Name der Kanzlei

FARNER WAGNER EICHIN

Addresse

Zentralstrasse 2, 8036 Zürich

Webseite

www.fwe-law.ch

E-Mail

martin.farner@fwe-law.ch

Telefon

+41442981000

Fax

+41442981009

Tätigkeitsbereich

Schwerpunkt

Martin Farner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im privaten Arbeitsrecht, öffentlichen Personalrecht und Zivilprozessrecht.

Beschreibung Kanzlei

Farner Wagner Eichin ist eine Anwaltskanzlei mit einem klaren Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Personalrecht. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst sowohl das private als auch das kollektive Arbeitsrecht sowie das öffentliche Personalrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen unterschiedlicher Grösse, Privatpersonen, Verbände, Institutionen und Gemeinwesen. Die Arbeit umfasst die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Anstellungsreglementen, die Begleitung bei Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen sowie die Beratung in Fragen des Arbeitnehmerschutzes, bei Betriebsübernahmen und Konflikten am Arbeitsplatz. Die Kanzlei sucht im Gespräch mit ihren Mandanten nach adäquaten und massgeschneiderten Lösungen und vertritt deren Interessen mit Nachdruck in gerichtlichen und behördlichen Verfahren. Beide Partner sind Fachanwälte SAV Arbeitsrecht und Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Beschreibung Anwalt

Martin Farner ist seit 2006 als Rechtsanwalt in Zürich tätig und verfügt über das Zürcher Anwaltspatent von 1978. Er ist Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, eine Qualifikation, die er 2011 erwarb. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er von 1986 bis 2005 Vorsitzender der 4. Abteilung des Arbeitsgerichts Zürich und von 1980 bis 2005 Bezirksrichter am Bezirksgericht Zürich. Diese langjährige richterliche Tätigkeit prägt seine prozessnahe Arbeitsweise. Er ist Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Farner ist auch publizistisch aktiv und hat zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen veröffentlicht, darunter zu missbräuchlichen Kündigungen, Lohnberechnung, Aufhebungsverträgen und dem neuen St. Galler Personalgesetz. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, wo er 1973 das Lizentiat erwarb.

Tagline Anwalt

Martin Farner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im privaten Arbeitsrecht, öffentlichen Personalrecht und Zivilprozessrecht.

Tagline Kanzlei

Die Kanzlei konzentriert sich auf Arbeits- und Personalrecht. Sie vertritt Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen vor Gerichten und Behörden.

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Häufig gestellte Fragen

In welchen Rechtsgebieten ist Martin Farner tätig?
Arbeitsrecht, Öffentliches Personalrecht, Zivilprozessrecht.
Wo befindet sich das Büro von Martin Farner?
Das Büro befindet sich in Zentralstrasse 2, 8036 Zürich.
Welche Sprachen spricht Martin Farner?
Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch.
Seit wann ist Martin Farner als Anwalt zugelassen?
Seit 1978 (48 Jahre Berufserfahrung).
In welcher Kanzlei ist Martin Farner tätig?
Martin Farner ist in der Kanzlei FARNER WAGNER EICHIN tätig.
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