Bezugsrechte prüfen

Wertpapierrecht

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Kernaussage: Prüfen Sie Bezugsrechte sofort nach Erhalt der Mitteilung zur Kapitalerhöhung, insbesondere Bezugsverhältnis, Ausübungspreis und Fristen.

In der Praxis betrifft das oft Anleger in kotierten wie in nicht kotierten Gesellschaften, die vor einer Entscheidung zwischen Ausübung, Verkauf oder Verfallenlassen stehen.

Wann genau prüfen?

Die Prüfung beginnt bei Erhalt der Mitteilung zur Kapitalerhöhung und muss vor Ende der in der Mitteilung genannten Fristen abgeschlossen sein. Massgeblich sind die im Angebot genannten Daten wie das Bezugsverhältnis, der Ausübungspreis und die Frist für die Ausübung beziehungsweise die letzte Handelbarkeit der Bezugsrechte.

  • Unmittelbar nach Empfang der Emissionsunterlagen prüfen.
  • Fristen und Handelbarkeit der Bezugsrechte klären.
  • Klärung der Zahlungsmodalitäten und Allokationsregeln.

Typische Konstellationen und Abgrenzungen

Bei kotierten Gesellschaften werden Bezugsrechte oft an der Börse gehandelt. Bei nicht kotierten Gesellschaften fehlt die Handelbarkeit, weshalb die Optionen anders zu bewerten sind. Entscheidend ist das genaue Bezugsrechtsverhältnis, das die Anzahl neuer Aktien je alter Aktie festlegt.

  • Kotierte Gesellschaft: oft Handelbarkeit der Bezugsrechte und definierte Handelsfristen.
  • Nicht kotierte Gesellschaft: meist direkte Ausübung oder Abtretung innerhalb der Gesellschaft.
  • Teilweise Ausübung oder Verkauf an Dritte möglich, wenn die Bedingungen es gestatten.

Risiken

Untersuchungslücken und Fristversäumnisse sind die häufigsten Fehler. Weitere Risiken sind unerwartete Verwässerungseffekte und Verlust der Möglichkeit zum wirtschaftlich sinnvollen Verkauf der Bezugsrechte.

  • Verpassen der Ausübungsfrist oder der letzten Handelbarkeit.
  • Unklare oder ungünstige Ausübungspreise.
  • Fehlende Liquidität für den Verkauf der Bezugsrechte.

Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsschritte

Praktische Optionen zum Umgang mit Bezugsrechten sind Ausübung, Verkauf, teilweise Ausübung, Abtretung an Dritte oder Delegation an eine Depotbank. Prüfen Sie die Emissionsbedingungen auf Einschränkungen und auf erforderliche Formvorschriften.

  • Prüfen Sie das Bezugsverhältnis und den Ausübungspreis.
  • Verifizieren Sie die Handelbarkeit und die letzten Handelstage der Bezugsrechte.
  • Klärung der Zahlungs- und Einreichmodalitäten für die Ausübung.

Merksatz: Beginn der Prüfung ist der Erhalt der Emissionsunterlagen, Abschluss vor Ablauf aller genannten Fristen.

Merksatz: Fehlt Handelbarkeit, sind Ausübung und Abtretung frühzeitig mit der Gesellschaft zu klären.

Rechtliche Grundlagen

Massgebliche Bestimmungen finden sich im Obligationenrecht. Weitere zivilrechtliche Fragestellungen können im Zivilgesetzbuch relevant sein. Relevante Gesetzestexte: Obligationenrecht OR und Zivilgesetzbuch ZGB.

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Wertpapiere in der Schweiz: Aktien, Obligationen und Bucheffekten. Artikel zu Ausgabe, Übertragung und Rechten aus Wertpapieren nach OR.

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