Kurzfristig klären: Betreuung, Rückerstattung, Recht
Bei einer Flugannullierung sollten Sie so rasch wie möglich klären, ob Ihnen Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel, Transport) oder Rückerstattung zustehen. Welche Regeln gelten, hängt von der konkreten Route und vom anwendbaren Recht ab:
- EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt bei Abflug aus der EU und bei Ankunft in der EU mit EU-Fluggesellschaft; sie regelt Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung und Entschädigung.
- Bei Flügen ab oder nach Schweiz gelten teilweise eigene Regeln; zusätzlich können Vertragsbedingungen der Airline und internationale Abkommen (z.B. Montrealer Konvention) relevant sein.
Prüfen Sie die Mitteilungen der Airline und sichern Sie Beweise: schriftliche Erklärungen, Zeitpunkt der Mitteilung, angebotene Alternativen und entstandene Kosten. Beschwerden sollten gemäß den Vorgaben der Airline und innerhalb der zuständigen Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Für rechtsverbindliche Abklärungen empfiehlt sich eine kurze Rechtssprechungs- und Gesetzesprüfung durch einen Anwalt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der offiziellen Gesetzessammlung: https://www.fedlex.admin.ch.
Luftfahrtrecht Schweiz: Rechte bei Flugverspätungen, Gepäckverlust und Annullierungen. Artikel zum Chicagoer Abkommen und internationalem Flugrecht.
