Kernaussage: Vor der Heirat oder der eingetragenen Partnerschaft sollten Eigentumsverhältnisse, Lasten und güterrechtliche Vereinbarungen geklärt werden, um die Kontinuität des Hofes zu schützen.
In der Praxis betrifft das oft landwirtschaftliche Betriebe mit besonderen Bodenbindungspflichten, Krediten und familiären Nachfolgeregelungen.
Warum jetzt handeln
Mit der Heirat oder der eingetragenen Partnerschaft tritt in der Regel der gesetzliche Güterstand in Kraft. Dieser ordentliche Güterstand hat Folgen für die Vermögensaufteilung, insbesondere für die Teilung der während der Partnerschaft erworbenen Werte. Das betrifft betriebliche Erträge und Wertezuwächse, auch wenn das Grundeigentum formal bestehen bleiben kann.
Typische Konstellationen und Abgrenzungen
Praxisfälle zeigen wiederkehrende Fragen:
- Der Hof steht im Alleineigentum, es bestehen aber Betriebsdarlehen und Hypotheken.
- Der Hof ist bereits gemeinsamer Besitz oder wurde früher an einen Ehegatten übertragen.
- Es bestehen Nachfolgeverträge, Testamente oder spezielle landwirtschaftliche Bindungen.
Risiken ohne Regelung
Ungeklärte Verhältnisse können die betriebliche Fortführung gefährden. Risiken sind Teilung von betrieblichen Werten, zusätzliche finanzielle Belastungen durch Ausgleichspflichten oder die Notwendigkeit, den Betrieb ganz oder teilweise zu veräussern.
- Unklare Eigentums- und Vertragsverhältnisse erschweren Finanzierungen.
- Fehlende Nachfolgeregelungen führen zu Erbstreitigkeiten.
- Landwirtschaftliche Vorschriften können Übertragungen einschränken.
Gestaltungsmöglichkeiten
Übliche Instrumente sind güterrechtliche Vereinbarungen, Nachfolgeverträge und testamentarische Anordnungen. Für bäuerlichen Boden sind zusätzlich spezielle Regelungen zu beachten, die im bäuerlichen Boden- und Erbrecht eine Rolle spielen.
- Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag zur Festlegung des Güterstandes.
- Nachfolgevertrag zur betrieblichen Übergabe.
- Testament inklusive Klarstellungen zur Hofübertragung.
Merksatz: Eine frühzeitige güterrechtliche und successionalrechtliche Klärung reduziert das Risiko existenzieller Betriebsstörungen.
Praxisempfehlung
Klärungen sollten erfolgen bevor grundlegende Vermögensumschichtungen stattfinden. Es gibt keine universelle Frist, die für alle Fälle gilt; formale Anforderungen und Zeitpunkt der Wirksamkeit variieren und müssen mit fachlicher Unterstützung geprüft werden.
Wichtige Rechtsquellen sind zum Beispiel das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über das bäuerliche Boden- und Erbrecht. Nähere gesetzliche Regelungen finden Sie unter Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht und Bundesgesetz über das bäuerliche Boden- und Erbrecht.
Merksatz: Fachliche Beratung vor der Heirat oder Partnerschaft schafft Gestaltungsfreiheit.
Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliches Erbrecht nach BGBB. Wissensartikel für Landwirte und Erben landwirtschaftlicher Grundstücke.
